Befreiung von Haftungssorgen
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"Unbegrenzt" - ein Wort, das Ihre Existenz vernichten kann
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§ 823 BGB bestimmt, dass Sie für einen Schaden, den Sie einem anderen zufügen, Ersatz leisten müssen - und zwar in unbegrenzter Höhe - wenn nötig also mit Ihrem gesamten (auch zukünftigem) Vermögen. Diese Ersatzpflicht trifft Sie u.a. als: |
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- Privatperson / Eltern
- Firmeninhaber
- Tierhalter
- Haus - und Grundbesitzer
- Öltankinhaber
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