Befreiung von Haftungssorgen

 
"Unbegrenzt" - ein Wort, das Ihre Existenz vernichten kann
 
  § 823 BGB bestimmt, dass Sie für einen Schaden, den Sie einem anderen zufügen, Ersatz leisten müssen - und zwar in unbegrenzter Höhe - wenn nötig also mit Ihrem gesamten (auch zukünftigem) Vermögen. Diese Ersatzpflicht trifft Sie u.a. als:  
 
 
  • Privatperson / Eltern

  • Firmeninhaber

  • Tierhalter

  • Haus - und Grundbesitzer

  • Öltankinhaber
 
 
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